|
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Schon Mitte des 19. Jahrhunderts gewährten erste Betriebe wie Siemens, Krupp u.a. betriebliche Versorgungsleistungen für ehemalige Arbeitnehmer. Die damalig zugesagten Leistungen sind mit der heutigen betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedoch kaum vergleichbar. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) vom 19.12.1974, dass namentlich mit Inkrafttreten des AltEinkG jetzt offiziell „durch das Wort „Betriebsrentengesetz..“ ersetzt“ wird, definiert das Vorhandensein einer bAV, wenn vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen
|