Beethovenstrasse 21
47226 Duisburg
Tel.: 0 20 65 / 94 59 30
Fax: 0 20 65 / 94 59 50
www.EUROIMPULSE-PENSION.de

Impressum

SartseiteKontakt

Sartseite
Navigation:

bAV

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Schon Mitte des 19. Jahrhunderts gewährten erste Betriebe wie Siemens, Krupp u.a. betriebliche Versorgungsleistungen für ehemalige Arbeitnehmer. Die damalig zugesagten Leistungen sind mit der heutigen betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedoch kaum vergleichbar. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) vom 19.12.1974, dass namentlich mit Inkrafttreten des AltEinkG jetzt offiziell „durch das Wort „Betriebsrentengesetz..“ ersetzt“ wird, definiert das Vorhandensein einer bAV, wenn vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen

bAV

des bestehenden Arbeitsverhältnisses die Zusage über eine Versorgungsleistung zwecks Absicherung der biometrischen Risiken Alter, Tod und Invalidität erteilt wird.

Im Wesentlichen zeichnet die bAV sich durch drei Merkmale aus:
           • Zur Begründung einer Pensionsverpflichtung muss i.d.R. ein entsprechendes Arbeitsverhältnis
             vorhanden sein.  Unter best. Voraussetzungen können aber auch Nicht-Arbeitnehmer eine Zusage
             erhalten und unterliegen dann gleichem Recht.
           • Vom Arbeitgeber wird eine Zusage für eine Leistung im Versorgungsfall erteilt, Folge ist die
             Entstehung einer sog. Anwartschaft.
           • Bei Eintritt eines der drei biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität oder Tod) ist
             die entsprechende Leistung (Altersrente, Invaliditätsrente oder Hinterbliebenenrente) zu erbringen. 

© EuroImpulse Pension l All rights reserved
linie_vertikal