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Arbeitgeber ausgezeichnet. Der Arbeitnehmer kann wiederum von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren.
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung Die Direktversicherung wurde mit dem Betriebsrentengesetz (1974) zum Synonym für den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Heute kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung bis 4 % (§ 3 Nr. 63 EStG) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei als Beitrag für eine Direktversicherung aufwenden. Zusätzlich steht ein Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR jährlich zur Verfügung, der steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden kann. Voraussetzung, es besteht keine Direktversicherung oder Pensionskasse, für die eine Pauschalbesteuerung der Beiträge (§ 40b EStG) genutzt wird.
im Prinzip ganz einfach … Arbeitnehmer und Arbeitnehmer vereinbaren, ab wann und in welcher Höhe Beiträge zu einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung gezahlt werden sollen. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Dadurch erhält der Arbeit-nehmer ansehnliche Steuervorteile. Die Beitragszahlungen sind bis zur Höhe 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2006 somit max. 2.520 EUR) sowie die ggfs. weiteren 1.800 EUR jährlich steuerfrei. Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen dann in voller Höhe der Besteuerung.
Einsparung von Sozialabgaben Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gRV (in 2006 somit max. 2.520 EUR) jährlich bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. Die steuerfreien 1.800 EUR, die zusätzlich in die Direktversicherung eingezahlt werden können, unterliegen jedoch stets der Sozialversicherungspflicht.
Die Versorgung bei Rentenbeginn Aufgrund der Höhe der steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlbaren Beiträge können attraktive Versorgungsleistungen erreicht werden. Abgestimmt auf die persönlichen Ziele sind Direktversicherungen als Basisversorgung bestens geeignet. Sie entscheiden: hohe Altersrente, einmalige Kapitalzahlung oder Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung im Rentenalter. Die zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten, z.B. Hinterbliebene oder gegen Berufsunfähigkeit kann nach persönlichen Verhältnissen gestaltet werden. Eine Direktversicherung bietet vielfältige Gestaltungsvarianten. Auszahlungen unterliegen der vollen Versteuerung, soweit die Beiträge nicht pauschal (§ 40 b EStG) versteuert wurden.
Förderung im Rahmen der „Riester – Rente“ Die "Riester – Förderung“ kann bei diesem Durchführungsweg in Anspruch genommen werden. Staatliche Förderung kombiniert mit hohen Zuschüssen, auch so ist eine Direktversicherung möglich.
Vorteile beim Arbeitgeber: -Geringer Verwaltungsaufwand -Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtung -Keine Insolvenzsicherungspflicht und daher keine PSV-Beiträge für den Arbeitgeber -Versorgungsrisiko wird vom Versicherer übernommen
Vorteile beim Arbeitnehmer: -Versorgungsaufwand kann durch Zulagen gefördert werden -Abwicklung des Anspruches auf Entgeltumwandlung möglich -Alle Formen der Leistungszusagen sind möglich
Direktversicherung aus Sicht des Arbeitnehmers Besonderheiten Flexible Gestaltung (Rente, Kapitalwahlrecht, bis zu 30 %ige Teilkapitalisierung mit Restverrentung und Zusatzversicherungen) -Beiträge sind steuerfrei -Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung bis Ende 2008 -Private Weiterführung nach Ausscheiden gesetzlich geregelt -Bei Arbeitgeberwechsel kann die Direktversicherung beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden -einfaches Handling
Zu beachten Begrenzte Beiträge: max. 4.320 EUR im Jahr 2006, SV-frei nur 2.520 € im Jahr 2006
Die Direktversicherung aus Sicht des Arbeitgebers Besonderheiten -Einfache und kostengünstige Verwaltung (auch bei Fluktuation) -Sozialversicherungsersparnis möglich: Bei Entgeltumwandlung bis einschließlich 2008, bei Arbeitgeberfinanzierung auch darüber hinaus -Keine Bilanzberührung -Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung wird erfüllt -Keine Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Zu beachten Begrenzte Beiträge: max. 4.320 EUR im Jahr 2006, SV-frei nur 2.520 € im Jahr 2006
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