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Entgeltumwandlung

Unter Entgeltumwandlung versteht man die auf Wunsch des Arbeitnehmers vertraglich vereinbarte Umwandlung von zukünftig fälligen Entgeltbestandteilen in Anwartschaften auf Betriebsrente. Ein bestimmter Anteil der Entgeltleistungen aus dem Arbeitsverhältnis wird der aktuellen Verfügbarkeit des Arbeitnehmers zunächst entzogen, und für spätere Versorgungszwecke angespart. Im Vergleich zur klassischen betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich bei der Entgeltumwandlung um eine rein arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Seit dem 01.01.2002 besteht nun ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Einrichtung einer Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Somit

Sparschwein

können Arbeitnehmer einseitig verlangen, dass von ihrem Entgelt jährlich bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2.520 € in 2006) sozialversicherungsfrei und bis 31.12.2008 auch steuerfrei im Rahmen der Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge verwendet werden dürfen.

Vorteile für den Arbeitgeber
-Senkung von Lohnnebenkosten (bis Ende 2008)
-Erhöhte Motivation der Mitarbeiter
-Verwaltungsaufwand gering
-Attraktivität des Unternehmens bei der Suche und Bindung von Mitarbeitern

Vorteile für den Arbeitnehmer
-Möglichkeit zur Ausschöpfung aller staatlichen Förderungen
-Steuerliche Vergünstigungen möglich
-Ersparnisse an Sozialversicherungsabgaben bis Ende 2008

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