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Unter Entgeltumwandlung versteht man die auf Wunsch des Arbeitnehmers vertraglich vereinbarte Umwandlung von zukünftig fälligen Entgeltbestandteilen in Anwartschaften auf Betriebsrente. Ein bestimmter Anteil der Entgeltleistungen aus dem Arbeitsverhältnis wird der aktuellen Verfügbarkeit des Arbeitnehmers zunächst entzogen, und für spätere Versorgungszwecke angespart. Im Vergleich zur klassischen betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich bei der Entgeltumwandlung um eine rein arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Seit dem 01.01.2002 besteht nun ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Einrichtung einer Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Somit
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