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U-Kasse

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine mit einem Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbständige Einrichtung, meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und den Arbeitnehmern dieser Unternehmen Versorgungsleistungen gewährt. Aus steuerrechtlicher Sicht darf die Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch einräumen. Nach Arbeits- und Verfassungsrecht hat dieser Ausschluss aber nur deklaratorische Bedeutung. Die Mittel für die Finanzierung der Versorgungsleistungen erhält die Unterstützungskasse durch Zuwendungen der Unternehmen (Trägerunternehmen) und aus den durch Anlage ihres Vermögens erzielten Kapitalerträgen. Die Finanzierung der Leistungen kann auch durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen erfolgen, die Beiträge werden vom Unternehmen an die
U-kasse gezahlt.

Formen der Unterstützungskasse:
Im Laufe der Zeit haben sich zwei Formen von
U-Kassen ausgeprägt: die rückgedeckte
U-Kasse und die nicht rückgedeckte U-Kasse.

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Die letztgenannte Variante, welche die Ursprungsform bildet, wird allgemein gültig auch als pauschaldotierte
U-Kasse bezeichnet.

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